Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Agroturismohotel Son Caulelles
Cami des Mirador
Sa Cabaneta / Portol
Palma de Mallorca
Tel. 0034971603447
Das Agroturismohotel Son Caulelles im Folgenden S.C. genannt, wird durch die Finca con Fisio y Wellness S.L. betrieben.
Die C.I.F. lautet B- 57558066
Punkt 1:
Es kommt ein Übernachtungsvertrag zu den nachfolgenden Bedingungen zustande, wenn diese
durch das S.C. schriftlich bestätigt wurde.
Dies gilt auch für andere Leistungen wie Anmietung von zusätzlichen Räumen und Dienstleistungen.
Des Weiteren muss der Gast eine Rückbestätigung mit allen von S.C. eingeforderten Daten
zurücksenden, damit es zu einem rechtskräftigen Vertrag kommt.
Wird von S.C. eine Anzahlung erwünscht oder zur Absicherung der Buchung eine Kreditkartennummer eingefordert, so ist der Gast gebeten, diese S.C. zu übermitteln.
S.C. verpflichtet sich im Gegenzug die Kartennummer nicht an Dritte weiterzureichen und alle Daten zu schützen.
Punkt 2:
Check-In ist in S.C. 15.00 Uhr, es sei denn das Zimmer wird früher von dem Hotel freigeben.
Check-Out ist in S.C. 11.00 Uhr, es sei denn, es kommt mit der Hotelleitung zu einer anderen Vereinbarung.
Anreise erfolgt bis spätestens 19.00 Uhr.
Sollte es zu einer späteren Anreise kommen, so ist das Hotel darüber frühzeitig in Kenntnis
zu setzen, per E-mail oder unter den bekannten Telefonnummern.
Punkt 3:
Bei Anreise ist der Zimmerübernachtungspreis zu entrichten, es sei denn, es wir vor Ort oder schriftlich etwas anderes vereinbart.
S.C. empfiehlt jedem Gast, eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Abbruchversicherung abzuschliessen.
Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen ist S.C. Sa Cabaneta
Punkt 4 :
Sollte der Gast oder der Veranstalter stornieren, gelten folgende Bedingungen:
Bis 60 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenlos.
Bis 59 Tage bis 30 Tage 20 % der angebotenen Summe
Bis 29 Tage bis 15 Tage 50 % der angebotenen Summe
Bis 14 Tage bis 8 Tage 80 % der angebotenen Summe
Bis 7 Tage bis 0 Tage 100 % der angebotenen Summe
Punkt 5:
Der Gast oder Veranstalter haftet gegenüber S.C. für die von Ihm verursachten Schäden.
S.C. haftet dem Gast oder Veranstalter nicht, wenn er seiner Leistung aufgrund von
a. Streiks
b. terroristischen Anschlägen
c .höherer Gewalt
nicht nachkommen kann.
Soweit der Gast nachweisen kann, dass es durch eine Unachtsamkeit der S.C. zu einem Schaden gekommen ist, haftet S.C.
Punkt 6 :
Im Übernachtungspreis ist grundsätzlich das Frühstück neben der MwSt. inkludiert.
Sollte der Gast, weil er z.B. frühzeitig vor dem Frühstück abreist, dieses nicht mehr
einnehmen können, so hat er keinen Anspruch auf Minderung seines Zimmerpreises.
Punkt 7:
Hat S.C. den Anlass zur Annahme, das eine Veranstaltung oder das Verhalten eines Gastes
zu einer Störung des Geschäftsbetriebes, der Sicherheit anderer Gäste oder dem Rufes des Hauses schadet, so kann die Hotelleitung das Vertragsverhältnis kündigen.
Sa Cabaneta, 2009